Häusliche Gewalt

Ich erlebe oder bin Zeuge von Häuslicher Gewalt. 

Häusliche Gewalt hat verschiedene Gesichter von übermässiges Kontrollverhalten über niederschwellige Drohungen bis hin zu Schlägen oder sexuellen Übergriffen.

Häusliche Gewalt kann jede und jeden treffen. Sie findet meist innerhalb der eigenen vier Wände statt, kann aber auch Personen aus ehemaligen Beziehungen betreffen, die nicht mehr im selben Haushalt wohnen. 

Durch psychischen Druck, kann häusliche Gewalt zu gesundheitlichen Beschwerden führen. 

Was kann ich tun?

  • In einem Notfall rufen Sie die Polizei 117. 
    • Die Polizei kann bei akuter Gewalt einschreiten und die gewaltausübende Person für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weisen.
  • Wenn Sie in einer Beziehung leben, in der Sie sich zunehmend eingeschränkt oder bedrängt fühlen, holen Sie sich Unterstützung.
  • Schützen Sie Ihre persönlichen Ausweispapiere sowie für Sie wichtige Dokumente (z.Bsp. Zeugnisse, Steuerunterlagen etc.) und bringen Sie diese an einen sicheren Ort.
  • Dokumentieren Sie alle Ereignisse genau (Bsp. «Safe withyou»).

Hilfs- und Beratungsangebote

Wenn die Bedrohung nicht akut ist, kann die Fachstelle Kantonales Bedrohungsmanagement (KBM) Sie kostenlos beraten.

Die Fachstelle KBM kann die Situation einschätzen und mit Hilfe präventiver Massnahmen entschärfen.

Tel +41 32 627 86 86 

bedrohungsmanagement@STOP-SPAM.kapo.so.ch

Kantonales Bedrohungsmanagement - Polizei Kanton Solothurn

Wenden Sie sich an die Beratungsstelle Opferhilfe Solothurn, wenn Sie ein Gespräch, eine rechtliche, psychische oder materielle Unterstützung benötigen. Die Opferhilfe Solothurn arbeitet mit Dolmetscherinnen und Dolmetschern. Sie können in alle Sprachen übersetzen.

Tel. +41 62 311 86 66

opferberatung@STOP-SPAM.ddi.so.ch

opferhilfe.so.ch 

Wenn Sie sich zu Hause nicht mehr sicher fühlen und für sich und allenfalls Ihre Kinder eine Schutzunterkunft brauchen:

Tel. +41 62 823 86 00

info@STOP-SPAM.frauenhaus-ag-so.ch

frauenhaus-ag-so.ch 

Unterkunft für Männer und Väter mit Kindern. Der Aufenthalt im Männerhaus ist kostenpflichtig

https://www.zwueschehalt.ch/home/

Wenn Sie eine Strafanzeige erstatten möchten, melden Sie sich beim Polizeiposten in Ihrer Umgebung zwecks Terminvereinbarung. 

Polizeiposten nach Zuständigkeit