Häusliche Gewalt
Ich erlebe oder bin Zeuge von Häuslicher Gewalt.
Was kann ich tun?
- In einem Notfall rufen Sie die Polizei 117.
- Die Polizei kann bei akuter Gewalt einschreiten und die gewaltausübende Person für 14 Tage aus der gemeinsamen Wohnung weisen.
- Wenn Sie in einer Beziehung leben, in der Sie sich zunehmend eingeschränkt oder bedrängt fühlen, holen Sie sich Unterstützung.
- Schützen Sie Ihre persönlichen Ausweispapiere sowie für Sie wichtige Dokumente (z.Bsp. Zeugnisse, Steuerunterlagen etc.) und bringen Sie diese an einen sicheren Ort.
- Dokumentieren Sie alle Ereignisse genau (Bsp. «Safe withyou»).